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Women's Law Center Über das Projekt
Rechtliche DiskriminierungThe detailed WOLA-Report in English is >> here (
![]() »Alle Iraker sind vor dem Recht gleich«, so will es die irakische Verfassung (Art. 14). Die Wirklichkeit sieht anders aus. Frauen sind weit davon entfernt, Männern gleichgestellt zu sein, in der Praxis wie im geschriebenen Recht. Trotz des Gleichheitsgebots der Verfassung existieren nach wie vor unzählige Rechtsvorschriften, die eine gravierende Ungleichbehandlung begründen. Frauen sind in Fragen des Ehe- und Kindschaftsrechts, in Erbschafts- und Eigentumsfragen, aber auch straf- und strafprozessrechtlich gegenüber Männern benachteiligt, weil entsprechende Regelungen aus dem alten irakischen Recht nicht revidiert wurden.
Das derzeit geltende sog. »Personal Status Law«, das wesentliche Bereiche des Personenstands-, Ehe- und Familienrechts umfasst, stammt von 1959 und ist dringend reformbedürftig. Das Gesetz versuchte damals national-arabische mit islamischen Wertvorstellungen zu verbinden un d rekurriert in weiten Teilen auf die Sharia. Konservative und islamische Parteien im Irak drängen dennoch auf ein noch deutlicher an der Sharia orientiertes Familienrecht. "Concealment and neglect"
A report criticizes the poor state of Iraqi-Kurdistan’s women’s shelters – and emphasizes the importance of shelters at large ( ![]() Neben der formal-rechtlichen Diskriminierung leiden Frauen an der rechtstatsächlichen Ungleichbehandlung durch Gerichte und Verfolgungsbehörden. Gewalttaten gegen Frauen, innerfamiliäre Gewalt, sexuelle Übergriffe werden in vielen Fällen nicht verfolgt, Gerichte sprechen im Sinne traditioneller Werte »Recht«. Frauen, die in gerichtlichem Konflikt mit Männern stehen sind als unehrenhaft sozial gebrandmarkt. Schlimmer noch trifft es Frauen, denen selbst eine Straftat (wie bspw. Ehebruch) vorgeworfen wird. Aus Angst vor der sozialen Isolation und dem Bann der Familie lassen sich Frauen von ihren Männern erpressen und demütigen. Nicht zuletzt der weiterhin niedrige Bildungsstand von Frauen vor allem in ländlichen Regionen und die fehlende Aufklärung über Rechte verstärken diese Tendenzen. Das WoLA Frauenrechtszentrum spricht daher von einer dreifachen Diskriminierung durch:
Aufklärung, Rechtshilfe und LobbyingStrategien gegen die Geschlechterapartheid
In einem umfangreichen Rechtshilfeprogramm bieten die Juristinnen des Zentrum anwaltliche Beratung und Vertretung vor Gericht an. In den seltensten Fällen sind Frauen, die in Konflikt mit dem Recht sind oder ihre Rechte vor Gericht gegen Dritte durchzusetzen suchen, in der Lage, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Üblicherweise verfügen Frauen nicht über eigene Geldmittel, sondern sind auf ihre Familie angewiesen. Die Folge ist, dass Frauen oft unverteidigt oder ohne anwaltliche Beratung in Gerichtsverfahren stehen. Andere scheuen gerichtliche Verfahren, weil sie keine anwaltliche Beratung finden. Das WoLA Frauenrechtszentrum stellt Frauen, die unverteidigt vor Gericht stehen, eine Verteidigerin zur Verfügung. In Zivilprozessen beraten die Anwältinnen im Vorfeld von Verfahren und stellen mitunter auch eine anwaltliche Vertretung vor Gericht. In einigen Fällen wurde Frauen und Mädchen zur Klage geraten.
Die Erfahrungen mit dem Rechtshilfeprogramm des Zentrums zeigen, dass die Qualität von Gerichtsurteilen und -verfahren alleine durch die anwaltliche Vertretung in vielen Fällen steigt. Frauen, die anwaltlich vertreten sind, haben eine gute Chance, ihre Rechte durchzusetzen. Zum Rechtshilfeprogramm des Zentrums gehört auch die Möglichkeit einer unentgeltlichen Beratung und eine Telefon-Hotline, über die Frauen (auch anonym) rund um die Uhr Rat und Hilfe finden. AufklärungUnwissenheit verdammt viele Frauen im Nordirak zum Schweigen. Insbesondere in ländlichen Regionen ist der Lebensstandard nach wie vor niedrig, die Quote der Analphabetinnen hoch. Tradition und Religion bestimmen das soziale Gefüge und reichen bis in die engsten Beziehungen der Menschen hinein. Die Aufklärung von Frauen und Mädchen stellt daher einen zentralen Aspekt der Arbeit des WoLA Frauenrechtszentrums dar.
Um die Frauen zu erreichen, müssen die Anwältinnen des WoLA regelmäßig hinausfahren. Sie nutzen zum einen Frauenzentren vor Ort, wie das Halabja Frauenzentrum oder das Frauenzentrum in Kifri. Seit Ende 2008 arbeiten sie darüber hinaus mit den Mobilen Teams der Stop-FGM-Kampagne zusammen, die Aufklärung und praktische Hilfe in den Dörfern leisten. Die Planung, Organisation und Durchführung der mobilen Aufklärungskampagne gegen weibliche Genitalverstümmelung liegt mittlerweile in der Verantwortung des WoLA Frauenrechtszentrums. Aufklärung benötigen aber auch jene, die beruflich zusammentreffen mit Frauen, die in rechtlichen Konflikt geraten. Die Mitarbeiterinnen des WoLA führen regelmäßige Schulungen und Trainingskurse für Polizei- und Justizbeamte, aber auch für Richter, Staatsanwälte und Anwälte durch. LobbyingLangfristige Perspektiven kann indessen nur eine grundlegende Rechtsreform bieten. WoLA arbeitet als Lobbyorganisation für eine Liberalisierung des »Personal Status Law« und gegen die Implementierung islamischer Rechtsnormen im irakischen/kurdischen Recht. So war das Zentrum federführend beteiligt an einer breiten Kampagne gegen die Legalisierung der Polygamie, mit der Männern das Recht gegeben werden sollte, gleich mehrfach zu heiraten. An der Kampagne zum rechtlichen Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung ist das WoLA-Zentrum aktiv beteiligt.
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